Wartung/Miete Rauchwarnmelder (HT Rechnung)
Warum wird die Wartung der Rauchwarnmelder vor Leistungserbringung berechnet?
Ein Austausch von defekten Rauchwarnmeldern wird innerhalb des Abrechnungszeitraums umgehend vorgenommen.
Warum wird am Anfang des Abrechnungszeitraums die Mietgebühr der Rauchwarnmelder fällig?
Die Rauchwarnmelder wurden angemietet. Die Mietgebühr gilt vom ersten Tag des Abrechnungszeitraums. Es ist somit korrekt, die Berechnung ab dem Beginn des Abrechnungszeitraums durchzuführen. Dies ist in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Warum unterscheidet sich der berechnete Mietpreis gegenüber dem im Vertrag?
Die Mietpreise unterliegen keiner Festpreisvereinbarung. Ändert sich der Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn, so können unsere Preise angemessen, jedoch höchstens im Umfang der Indexänderung angepasst werden. Mit jeder Mietrechnung erhalten Sie die Information der Indexanpassung.
Können die Rauchwarnmelder gesondert von der Messtechnischen Ausstattung berechnet werden?
Dies ist vorstellbar und muss im Einzelfall geprüft werden. Sprechen Sie uns hierauf unter Angabe Ihrer Abrechnungseinheit an.